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Bebauungsplan Nr. 51

    „Sondergebiet Tierklinik“ Gessertshausen in der Fassung vom 29.07.2024

    Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

    Die Gemeinde Gessertshausen hat mit Beschluss vom 16.01.2023 den Bebauungsplan Gessertshausen Nr. 51 „SO Tierklinik“, in der Fassung vom 01.08.2022, für die Grundstücke Fl.Nrn., 218 (TF = Teilfläche), 220 (TF), 221/2 (TF), 231, 232 (TF), 233/3 (TF), 233/6 (TF), 257 (TF), 257/7 (TF), 257/39 (TF), 293 (TF), 293/2 (TF), 293/3 (TF), 296/5 (TF), 301, 302, 303/1, 303/3, 304 (TF), 903/4 (TF), 903/5 (TF) und 903/6 jeweils Gmkg. Gessertshausen, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus der 21. Teiländerung des Flächennutzungsplans Gessertshausen, in der Fassung vom 30.05.2022, ortsüblich bekannt gemacht im Amtsblatt über den Zaun, Nr. 51/52 vom 23.12.2022 und somit rechtswirksam.

    Der Beschluss vom 16.01.2023 wurde am 07.07.2023 gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden damit sowohl der Bebauungsplan Nr. 46 „Tierklinik Gessertshausen“ in der Fassung vom 15.02.2016 vollständig ersetzt als auch die mit dem räumlichen Geltungsbereich überlagerten Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 9 „Südlich der Bundesstraße 300 – Am alten Sportplatz“ aus dem Jahr 1968 und des Bebauungsplans Nr. 30 „Am Mitterfeld“ aus dem Jahr 1996 ersetzt.

    Das Gericht hat mit Schreiben vom 20.02.2024 den Beschluss gefasst, den am 07.07.2023 bekannt gemachten Bebauungsplan Nr. 51 mit integrierten Grünordnungsplan bis zu Entscheidung der Hauptsache außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hat der Gemeinde anheimgestellt, dass der Bebauungsplan im Rahmen eines zeitnahen Ergänzungsverfahrens bis zum Hauptsacheverfahren geheilt werden könnte. Der Bebauungsplan in der Fassung vom 01.08.2022 wird daher durch die Fassung vom 29.07.2024 ergänzt. Dabei werden die Planzeichnung an örtliche Gegebenheiten und Planungen angepasst, einzelne Festsetzungen gestrafft und insbesondere Festsetzungen zum Immissionsschutz ergänzt. Die ca. 2,7 ha umfassende Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 218 (TF = Teilfläche), 220 (TF), 221/2 (TF), 231, 232 (TF), 233/3 (TF), 233/6 (TF), 257 (TF), 257/7 (TF), 257/39 (TF), 293 (TF), 293/2 (TF), 293/3 (TF), 296/5 (TF), 301, 302, 303/3, 303/5, 304 (TF), 903/4 (TF), 903/5 (TF) und 903/6, jeweils der Gemarkung Gessertshausen.

    Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2024 TOP 5 den Beschluss gefasst, den aktuellen Planentwurf vom 29.07.2024 gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.

     

    Folgende Planzeichnung ist nicht maßstäblich - hier öffnen

     

    Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg städtebaulich begleitet.

    Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. v. 29.07.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) werden in der Zeit vom

     

    Montag, 05.08.2024 mit Sonntag, 15.09.2024

     

    im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.gessertshausen.de, unter der Rubrik auf der Startseite „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“ bzw. der Adresse https://www.gessertshausen.de/communice-news/news sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal à Gemeindename: Gessertshausen einsehbar. Auf diesen angegebenen Internetadressen ist auch der Inhalt der Bekanntmachung eingestellt. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Gessertshausen, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt und können dort eingesehen werden.

    Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des

    § 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.

     

    An umweltbezogenen Informationen liegen vor:

    Schutzgut

    Art der vorhandenen Information

    Mensch/Erholung

    - Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Gebiete

    - Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm

    Wasser

    - Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens

    - Aussagen zu Eingriffen in das Grundwasser

    Boden/Fläche

    - Flächenversiegelung

    - Flächeninanspruchnahme

    Pflanzen/Tiere

    - Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind

    - Auswirkungen auf die Vegetation

    - Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen

    - Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

    Klima/Luft

    - Informationen zu Klimaauswirkungen

    Landschaftsbild

    - Auswirkungen auf das Landschaftsbild

    - Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen

    Kultur- und sonstige Sachgüter

    Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten

     

    Zudem liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:

    • I.          Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mit Stand vom 28.04.2020, fortgeschrieben am 28.06.2021 und 01.08.2022 und 29.07.2024 (durch Terrabiota)
    • II.         „Bebauungsplan Nr. 51 „Sondergebiet Tierklinik“ - Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung, Bericht Nr. M144422/11“ der Fa. Müller-BBM Industry Solutions GmbH, 82152 Planegg mit Stand vom 10.06.2024
    • II.A      Ergänzendes Schreiben: „Bebauungsplan Nr. 51 „Sondergebiet Tierklinik“, Gessertshausen; Stellungnahme zum Verkehrsgutachten, Fa. Sweco - Schreiben Nr. M144422/07“, der Fa. Müller-BBM GmbH, 82152 Planegg bei München; Version 1, mit Stand vom 07.03.2022
    • III.        „Bebauungsplan Nr. 51 „Sondergebiet Tierklinik“ - Immissionsprognose für Gerüche, Bericht Nr. M144422/12, Version 2“ der Fa. Müller-BBM Industry Solutions GmbH,   82152 Planegg; mit Stand vom 11.06.2024
    • IV.       „Verkehrsgutachten zum Erweiterungsvorhaben einer Tierärztlichen Klinik - Verkehrsplanerische Leistungen in Gessertshausen“, erstellt im Auftrag der Gemeinde Gessertshausen, der Fa. Sweco GmbH, 80687 München, mit Stand vom März 2021
    • V.        Höhenplan (Übersichtslageplan zur bestehenden Höhensituation) vom 28.06.2021 / 01.08.2022
    • VI.A     Untersuchungsbericht zur Sickerfähigkeit der anstehenden Böden Flächen E1, E2 und E3 (Projekt Erweiterung der Tierklinik, Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft GmbH (GTA), 86165 Augsburg vom 22.12.2021
    • VI.B     Lageplan Schmutz- und Regenwasserkanalisation zur Erweiterung Tierklinik, Wolfgang Hartmann, 86356 Neusäß vom 29.03.2022
    • VI.C.    Schreiben „450 H 19, Erweiterung tierärztliche Klinik / Pferdeklinik Gessertshausen, Fachplanung/Beratung H-L-S-EnEV: Entwässerung Gesamtanlage TK, Wolfgang Hartmann, 86356 Neusäß vom 19.07.2022

     

     

    Datenschutz:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

     

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