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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

    1. Teiländerung des Bebauungsplanes Gessertshausen Nr. 21 „Hinter dem Friedhof“ Margertshausen, in der Entwurfsfassung vom 18.06.2024

    Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

    Das Offenlegungsverfahren zum Bebauungsplanverfahren 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Gessertshausen Nr. 21 „Hinter dem Friedhof“ Margertshausen in der Entwurfsfassung vom 07.11.2023, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.12.2023 – 26.01.2024 statt. Die in dieser Zeit eingegangenen Einwendungen und Anregungen hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 10.06.2024 TOP 3.0 – 3.11 behandelt sowie Abwägungsentscheidungen getroffen und Einzelbeschlüsse gefasst. Außerdem hat er in seiner Sitzung vom 18.06.2024 beschlossen, da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 13a i.V.m. § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, den aktuellen Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen erneut einzuholen.

     

    Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs (nicht maßstäblich) - zum Öffnen bitte hier klicken.

     

    Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Ingenieurgesellschaft STEINBACHER - CONSULT mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Str. 6, 86356 Neusäß städtebaulich begleitet.

    Der Bebauungsplanentwurf 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Gessertshausen Nr. 21 „Hinter dem Friedhof“ Margertshausen, mit Begründung i.d.F.v. 18.06.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) liegen in der Zeit vom

     

    Donnerstag, 27.06.2024 bis einschließlich Freitag, 12.07.2024

     

    im Rathaus der Gemeinde Gessertshausen, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.gessertshausen.de, sowie über das zentrale Internetportal

    https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.

    Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass zum Entwurf des Bauleitplans in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, § 4a Abs. 3 BauGB.

     

    An umweltbezogenen Informationen liegen vor:

    Schutzgut

    Art der vorhandenen Information

    Mensch/Erholung

    - Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm

    Boden

    - Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung

    Wasser

    - Aussagen im Rahmen einer durchgeführten Gefährdungs- und Fließweganalyse

    Fläche

    - Flächenversiegelung

    - Flächeninanspruchnahme

    Pflanzen/Tiere

    - Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind

    - Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

    Klima/Luft

    Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten

    Landschaftsbild

    - Auswirkungen auf das Landschaftsbild

    - Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen

    Kultur- und sonstige Sachgüter

    Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten

     

    Daneben liegen zudem die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB sowie aus der Behördenbeteiligung gem. § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange aus.

     

     Datenschutz:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

     

    Dokumente:

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