Baulandverkauf durch die Gemeinde Gessertshausen
im Ortsteil Wollishausen
Die Gemeinde Gessertshausen beabsichtigt im Ortsteil Wollishausen, an der Dietkircher Straße, Nähe Friedhof, Gemarkung Wollishausen, folgende bebaubare Grundstücke gegen Höchstgebot zu veräußern:
Es handelt sich um teilerschlossene Baugrundstücke, die jeweils über eine gemeinsame Privatstraße erschlossen werden.
Flur-Nr. 328/2 zu 517 qm zzgl. Fl.Nr. 328/6 zu 66 m² zzgl. 1/3 Anteil an der Privatstraße
Flur-Nr. 328/3 zu 517 qm zzgl. 1/3 Anteil an der Privatstraße
Flur-Nr. 328/4 zu 516 qm zzgl. 1/3 Anteil an der Privatstraße
Das Mindestgebot liegt bei jedem der o.g. Baugrundstücke bei 430 €/m².
Der Kaufpreis der unbefestigten, anteiligen Privatstraße (1/3) beträgt als Festpreis 12.500 € je Bauparzelle.
Bauverpflichtung: Der Käufer verpflichtet sich das Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit einem Wohnhaus zu bebauen und zu bewohnen.
Gebote bitten wir unter Nennung eines Kaufpreises zur gewünschten Flur-Nr. im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Angebot Flur-Nr. …., Gemarkung Wollishausen, nicht öffnen“
bis einschließlich Sonntag, 15.09.2024
zu richten an:
Gemeinde Gessertshausen – Abteilung: Bauverwaltung, Hauptstr. 31, 86459 Gessertshausen
Ein Anspruch auf Zuschlag unter dem Mindestverkaufspreis besteht nicht. Das höchste annehmbare Gebot erhält den Zuschlag. Liegen für ein Grundstück mehrere gleichlautende Gebote vor, entscheidet das Los.
Gerne können Sie Ihre Angebotsabgabe zu den Öffnungszeiten im Rathaus schriftlich bestätigen lassen. Nähere Auskünfte können unter:
Telefon: 08238/3006-0 bzw. E-Mail: info@vg-gessertshausen.de, erfragt werden.