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Baulandverkauf durch die Gemeinde Gessertshausen

    im Ortsteil Wollishausen

    Die Gemeinde Gessertshausen beabsichtigt im Ortsteil Wollishausen, an der Dietkircher Straße, Nähe Friedhof, Gemarkung Wollishausen, folgende bebaubare Grundstücke gegen Höchstgebot zu veräußern: 

    Lageplan hier öffnen

    Es handelt sich um teilerschlossene Baugrundstücke, die jeweils über eine gemeinsame Privatstraße erschlossen werden.

    Flur-Nr. 328/2 zu 517 qm zzgl. Fl.Nr. 328/6 zu 66 m² zzgl. 1/3 Anteil an der Privatstraße 

    Flur-Nr. 328/3 zu 517 qm zzgl. 1/3 Anteil an der Privatstraße 

    Flur-Nr. 328/4 zu 516 qm zzgl. 1/3 Anteil an der Privatstraße 

    Das Mindestgebot liegt bei jedem der o.g. Baugrundstücke bei 430 €/m².

    Der Kaufpreis der unbefestigten, anteiligen Privatstraße (1/3) beträgt als Festpreis 12.500 € je Bauparzelle.

    Bauverpflichtung:       Der Käufer verpflichtet sich das Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit einem Wohnhaus zu bebauen und zu bewohnen.

    Gebote bitten wir unter Nennung eines Kaufpreises zur gewünschten Flur-Nr. im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Angebot Flur-Nr. …., Gemarkung Wollishausen, nicht öffnen“ 

    bis einschließlich Sonntag,  15.09.2024 

    zu richten an:

    Gemeinde Gessertshausen – Abteilung: Bauverwaltung, Hauptstr. 31, 86459 Gessertshausen

    Ein Anspruch auf Zuschlag unter dem Mindestverkaufspreis besteht nicht. Das höchste annehmbare Gebot erhält den Zuschlag. Liegen für ein Grundstück mehrere gleichlautende Gebote vor, entscheidet das Los.

     

    Gerne können Sie Ihre Angebotsabgabe zu den Öffnungszeiten im Rathaus schriftlich bestätigen lassen. Nähere Auskünfte können unter:

    Telefon: 08238/3006-0 bzw. E-Mail: info@vg-gessertshausen.de,  erfragt werden.

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