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24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gessertshausen im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 45 „Am Bucher Weg“ 2. Änderung und Erweiterung

    Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

    Der Gemeinderat der Gemeinde Gessertshausen hat am 09.11.2020 für den Bebauungsplan und am 30.11.2020 für die 24. Teiländerung des Flächennutzungsplans die Abwägung der im Rahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen durchgeführt.  Zudem wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 4 a  Abs. 3 BauGB) beschlossen und die Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen erneut einzuholen. 

    Die Planverfasser, Frau Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Sing und Frau Dipl.-Ing. (FH) Birgit Berchtenbreiter, wurden gem. § 4b BauGB beauftragt, diesen Verfahrensschritt durchzuführen.

    Der Geltungsbereich beider Bauleitpläne (rote gestrichelte Umrandung) wird hier unmaßstäblich dargestellt

    Die 24. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 30.11.2020 sowie der Bebauungsplanentwurf Deubach Nr. 45.2 in der Entwurfsfassung vom 09.11.2020, jeweils mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) liegen in der Zeit vom

     

    Montag, 08.07.2024 bis einschließlich Freitag, 09.08.2024

     

    im Rathaus der Gemeinde Gessertshausen, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.gessertshausen.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.

     

    Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des

    § 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.

     

    Es wird darauf hingewiesen, dass zum Entwurf des jeweiligen Bauleitplans in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (§ 4a Abs. 3 BauGB).

     

    An umweltbezogenen Informationen liegen vor:

    Schutzgut

    Art der vorhandenen Information

    Mensch/Erholung

    - Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Wohn- und Dorfgebiete

    - Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm

    - Aussagen zu Geruchsbelastungen aus den angrenzenden und umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben.

    - Aussagen zu Geruchs-, Lärm- und Staubimmissionen durch Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Für das Schutzgut Mensch können Auswirkungen aufgrund der Lage des Vorhabens abgesetzt zur Ortschaft minimiert bzw. vermieden werden.  Dadurch ist eine geringe Erheblichkeit für das Schutz Menschen und seiner Gesundheit gegeben.

    Boden

    Der anstehende Boden stellt einen landwirtschaftlich intensiv genutzten und veränderten Boden dar. Es ist eine mittlere Erheblichkeit zu erwarten.

    Wasser

    Aufgrund der festgelegten Minimierungs-, Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen ist eine geringe Erheblichkeit zu erwarten

    Fläche

    - Flächenversiegelung

    - Flächeninanspruchnahme

    Pflanzen/Tiere

     Aufgrund des Bestandes sowie der Erstellung der Eingrünung ist eine geringe Erheblichkeit zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes sind nicht zu erwarten.

    Klima/Luft

    Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten

    Landschaftsbild

    Für das SO-Gebiet wird eine entsprechende Eingrünung zur Einbindung in das Landschaftsbild gefordert. Dadurch kann insbesondere die Ostseite des Planungsgebietes, vor allem im Hinblick auf die Eingrünungsbreite optimiert werde.

    Kultur- und sonstige Sachgüter

    Es wird in kein Denkmal eingegriffen, Die Abwasserentsorgung erfolgt durch Versickerung des Niederschlagswassers und das Schmutzwasser wird in einer ausreichend dimensionierten, genehmigten Kleinkläranlage gesammelt und fachgerecht entsorgt.

    Immissionsschutz

    Unterfall der Störfallverordnung; Aufnahme eines Achtungsabstandes von 250 m zu schutzbedürftige Einrichtungen wie z.B. Altenheim, Schule, Wohnbebauung

    Neben dem Umweltbericht liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:

    • eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB     - keine vorhanden
    • eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

     

    Datenschutz:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

     

    Dokumente: 

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