Hundesteuer
Wenn Sie einen Hund besitzen, sind Sie als Hundehalterin bzw. Hundehalter steuerpflichtig. Alle über vier Monaten alten Hunde sind nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Nach erfolgter Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen Hundesteuer-Bescheid sowie eine Steuermarke.
Solllte Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Besitz sein, ist er unter Angaben von Gründen bei der Gemeinde abzumelden. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke abzugeben.