Meldewesen
Hier können Sie gegen Gebühr eine einfache Meldebescheinigung als Nachweis über Ihren Wohnsitz für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten beantragen.
Eine erweiterte Meldebescheinigung, z. B. zur Vorlage beim Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung, können Sie gegen Gebühr beantragen.
Wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen bei der Erteilung einer Melderegisterauskunft Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdigen Interessen droht, können Sie hier die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.
Mit einer Übermittlungssperre können Sie ohne Angabe von Gründen die Weitergabe Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen. Die Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf.
Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können hier gegen Gebühr ein einfaches Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift oder an die von Ihnen genannte deutsche Behörde geschickt.
Falls Sie in Gessertshausen oder Ustersbach eine Person suchen (z. B. Schulfreunde, frühere Bekannte) bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit eine Melderegisterauskunft gegen Gebühr zu beantragen.